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Seit dem 01.01.2008, gilt in Bayern die “Neue Versammlungsstättenverordnung”. Bitte beachten:
Wann soll die technische Probe durchgeführt werden ?
Datum_________ Uhrzeit __________ - Beachten Sie die Anzeigepflicht bei der Bauaufsicht (mindestens 24 Stunden vor der VA). - Befreiung erfolgt bei Vorlage eines Gastspielprüfbuchs ( 45 VStättV).- Befreiungmöglich im Einzelfall auf Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde.
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